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Donnerstag, 28. Januar 2021
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Mit der Änderung des Feuerschutzgesetzes soll der Kaminfegerdienst liberalisiert werden. Eine Entscheidung, die Kunden und Berufsleute gleichermassen treffen könnte.
Region Das Kantonale Feuerschutzgesetz stammt noch aus dem Jahr 1994. Seither hat sich in diesem Bereich einiges getan. Deshalb steht nun eine Totalrevision an. Wie das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) mitteilt, befindet sich ein Entwurf des überarbeiteten Gesetzes zurzeit in einer externen Vernehmlassung. Die wichtigsten Änderungen sollen Feuerwehren und Kaminfeger betreffen. Denn Letztere könnten ihr Monopol verlieren. Eine entsprechende Änderung ist schon seit mehreren Jahren Thema im Kantonsrat. Mit dem neuen Feuerschutzgesetz könnte diese nun Realität werden.
Bisher wurde den Thurgauerinnen und Thurgauern ein Kaminfeger zugeteilt. Die Verteilung der sogenannten Konzessionen ist Sache der Politischen Gemeinden. Mit der Totalrevision des Feuerschutzgesetzes soll sich dies nun ändern. Denn das DJS möchte den Kaminfegerdienst «liberalisieren». Wird der Entwurf wie geplant umgesetzt, können Kunden bald selber entscheiden, welcher Kaminfeger sie zu Hause besucht. Das DJS begründet die geplante Änderung in einer Mitteilung wie folgt: «Aus brandschutztechnischer Sicht ist ein obligatorischer Kaminfegerdienst nicht mehr zu rechtfertigen.» Die Rolle des Kaminfegers im Wettbewerb müsse neu definiert werden. Während Thurgauerinnen und Thurgauer den Kaminfeger heute also zwingend empfangen müssen, könnte diese Pflicht schon bald entfallen. Oder, wie im Entwurf zu lesen, soll «der Grundsatz der Selbstverantwortung in den Vordergrund gestellt werden». Eine Änderung, die vor allem die Berufsleute vor eine Herausforderung stellen könnte.
So dramatisch wie es klingt, ist es aber nicht. Zumindest, wenn es nach dem Kaminfegermeister Eugen Schoch geht. Seit dreissig Jahren kümmert er sich um die Schornsteine verschiedener Gemeinden. «Was soll ich Ihnen sagen? Eine Prognose zu stellen, ist schwierig», erklärt der 58-Jährige. Klar ist für Schoch, dass sich eine Liberalisierung des Kaminfegerdienstes auf die Preise auswirken würde. «Während heute festgesetzte Tarife gelten, werden sich die Preise vermutlich nach oben bewegen, wie sich das in den Nachbarkantonen gezeigt hat.» Auch die Tarife für die Anfahrtswege könnten sich laut Schoch erhöhen.
Dass mit der Totalrevision der Startschuss für einen Konkurrenzkampf fallen könnte, ist Schoch bewusst. Zukunftsängste machen sich deshalb aber keine breit. «Es wird ganz klar einen Wechsel geben. Wir werden Kunden verlieren aber bestimmt auch welche dazu gewinnen. Immerhin machen wir unsere Arbeit gerne und pflegen guten Kontakt zu unseren Kunden.» Schlussendlich, so der gebürtige Flawiler weiter, sei es wichtig, dass die Arbeit zum Brand- und Umweltschutz regelmässig und gewissenhaft erledigt werde, unabhängig davon wer sie ausführe. Und: «Diejenigen, die ihre Aufgabe pflichtbewusst machen, werden sicher weiterhin Erfolg haben.»
Während der Entwurf des überarbeiteten Feuerschutzgesetzes einer externen Vernehmlassung unterzogen wird, bleibt Kunden und Kaminfeger nichts anderes übrig, als zu warten. Schoch nimmt es locker: «Ich lasse mich überraschen.» Unter anderem haben die Politischen Gemeinden, alle im Grossen Rat vertretenen Parteien, sowie der Feuerwehr-, Kaminfegermeister- und Hauseigentümerverband die Chance, sich zum Entwurf zu äussern. Die Vernehmlassungsfrist endet am 21. September 2018. Ob die Änderungen so übernommen werden und die Thurgauer Kaminfeger ihr Monopol tatsächlich verlieren, wird erst dann definitiv feststehen
Janine Sennhauser
Mit der Änderung des Feuerschutzgesetzes soll der Kaminfegerdienst liberalisiert werden. Eine Entscheidung, die Kunden und Berufsleute gleichermassen treffen könnte.
Region Das Kantonale Feuerschutzgesetz stammt noch aus dem Jahr 1994. Seither hat sich in diesem Bereich einiges getan. Deshalb steht nun eine Totalrevision an. Wie das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) mitteilt, befindet sich ein Entwurf des überarbeiteten Gesetzes zurzeit in einer externen Vernehmlassung. Die wichtigsten Änderungen sollen Feuerwehren und Kaminfeger betreffen. Denn Letztere könnten ihr Monopol verlieren. Eine entsprechende Änderung ist schon seit mehreren Jahren Thema im Kantonsrat. Mit dem neuen Feuerschutzgesetz könnte diese nun Realität werden.
Bisher wurde den Thurgauerinnen und Thurgauern ein Kaminfeger zugeteilt. Die Verteilung der sogenannten Konzessionen ist Sache der Politischen Gemeinden. Mit der Totalrevision des Feuerschutzgesetzes soll sich dies nun ändern. Denn das DJS möchte den Kaminfegerdienst «liberalisieren». Wird der Entwurf wie geplant umgesetzt, können Kunden bald selber entscheiden, welcher Kaminfeger sie zu Hause besucht. Das DJS begründet die geplante Änderung in einer Mitteilung wie folgt: «Aus brandschutztechnischer Sicht ist ein obligatorischer Kaminfegerdienst nicht mehr zu rechtfertigen.» Die Rolle des Kaminfegers im Wettbewerb müsse neu definiert werden. Während Thurgauerinnen und Thurgauer den Kaminfeger heute also zwingend empfangen müssen, könnte diese Pflicht schon bald entfallen. Oder, wie im Entwurf zu lesen, soll «der Grundsatz der Selbstverantwortung in den Vordergrund gestellt werden». Eine Änderung, die vor allem die Berufsleute vor eine Herausforderung stellen könnte.
So dramatisch wie es klingt, ist es aber nicht. Zumindest, wenn es nach dem Kaminfegermeister Eugen Schoch geht. Seit dreissig Jahren kümmert er sich um die Schornsteine verschiedener Gemeinden. «Was soll ich Ihnen sagen? Eine Prognose zu stellen, ist schwierig», erklärt der 58-Jährige. Klar ist für Schoch, dass sich eine Liberalisierung des Kaminfegerdienstes auf die Preise auswirken würde. «Während heute festgesetzte Tarife gelten, werden sich die Preise vermutlich nach oben bewegen, wie sich das in den Nachbarkantonen gezeigt hat.» Auch die Tarife für die Anfahrtswege könnten sich laut Schoch erhöhen.
Dass mit der Totalrevision der Startschuss für einen Konkurrenzkampf fallen könnte, ist Schoch bewusst. Zukunftsängste machen sich deshalb aber keine breit. «Es wird ganz klar einen Wechsel geben. Wir werden Kunden verlieren aber bestimmt auch welche dazu gewinnen. Immerhin machen wir unsere Arbeit gerne und pflegen guten Kontakt zu unseren Kunden.» Schlussendlich, so der gebürtige Flawiler weiter, sei es wichtig, dass die Arbeit zum Brand- und Umweltschutz regelmässig und gewissenhaft erledigt werde, unabhängig davon wer sie ausführe. Und: «Diejenigen, die ihre Aufgabe pflichtbewusst machen, werden sicher weiterhin Erfolg haben.»
Während der Entwurf des überarbeiteten Feuerschutzgesetzes einer externen Vernehmlassung unterzogen wird, bleibt Kunden und Kaminfeger nichts anderes übrig, als zu warten. Schoch nimmt es locker: «Ich lasse mich überraschen.» Unter anderem haben die Politischen Gemeinden, alle im Grossen Rat vertretenen Parteien, sowie der Feuerwehr-, Kaminfegermeister- und Hauseigentümerverband die Chance, sich zum Entwurf zu äussern. Die Vernehmlassungsfrist endet am 21. September 2018. Ob die Änderungen so übernommen werden und die Thurgauer Kaminfeger ihr Monopol tatsächlich verlieren, wird erst dann definitiv feststehen
Janine Sennhauser
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