Mittels DNA-Probe kann der Hundehalter herausgefunden werden.
27.08.2026 15:00
Hundehaufen über DNA ermitteln
Tatort: Liegen gelassene Hundehaufen! Andere Länder zeigen, wie die Täter ermittelt werden können
Während Steckborn und andere Thurgauer Gemeinden aktuell erneut an die Pflicht zum Aufnehmen von Hundekot erinnern, setzen Städte im Ausland auf eine radikalere Methode: DNA-Proben von Hunden zeigen, wer den Kot liegen gelassen hat. Gespräche über eine mögliche Umsetzung mit Hundehaltern, Datenschutzspezialisten und dem Veterinäramt. Ein Gedankenspiel.
Region In Steckborn ist das Thema derzeit wieder präsent. Die Stadt weist auf die geltenden Regeln hin. Stadtpräsident Moritz Eggenberger sagt: «Die grosse Mehrheit der Hundehalterinnen und Hundehalter verhaltet sich korrekt.» Doch Rückmeldungen erhalte die Stadt insbesondere zu stärker frequentierten Flächen. Eggenberger nennt die Altstadt, den Adolf-Deucher-Quai, den Feldbachpark und die Seeanlagen. Vereinzelt gehe es auch um Spazierwege und landwirtschaftliche Flächen.
Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig. Das Thurgauer Hundegesetz verpflichtet Halter dazu, unter anderem Trottoirs, Fusswege, Parks, Schul-, Spiel- und Sportanlagen, Gärten, Futterwiesen und Gemüsefelder nicht durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen und Hundekot korrekt zu beseitigen. Wer dagegen verstösst, riskiert eine Ordnungsbusse von 150 Franken. Nur: Das Gesetz löst das Beweisproblem nicht. Ein Haufen trägt kein Namensschild. Genau hier setzen DNA-Systeme an. Einmal Abstrich nehmen, Genprofil speichern, fertig. Taucht später ein verdächtiger Haufen auf, geht eine Probe ins Labor. Gibt es einen Treffer, führt die Spur nicht nur zum Hund, sondern auch zu seinem Halter. CSI Hundewiese, gewissermassen. So futuristisch ist das Gedankenspiel aber gar nicht.
In Spanien sank die Zahl der Haufen massiv
Die spanische Stadt Mislata bei Valencia führte bereits 2016 ein obligatorisches Hunde-DNA-Register ein. Die Stadt meldete danach je nach Auswertung einen Rückgang liegen gelassener Hundehaufen um 70 bis 90 Prozent. Offenbar reicht schon die Aussicht, nicht mehr anonym davonkommen zu können. Auch Béziers in Südfrankreich lässt Hundekot genetisch untersuchen und stellt ertappten Haltern Kosten in Rechnung. Dort spricht die Stadt bis 2025 von rund 85 Prozent weniger Hundekot im überwachten Gebiet. Auch das Südtirol unternahm einen Versuch. Doch nebst der Umsetzung ist die die molekulare Fahndung nicht ganz billig. Aus einem kleinen Häufchen wird schnell ein ziemlich grosses System.
«Mich würde die DNA nicht
stören»
Eine Umfrage der Redaktion zeigt, dass die Meinungen selbst unter Hundehaltern auseinander gehen. Matthias Fröhlich hält zwei Hunde und wäre für ein DNA-System. Auch Ruth Grob-Kindlimann könnte damit leben. Liegen gelassener Hundekot rücke schliesslich «uns Hundehalter alle in schlechtes Licht». Sie stellt aber gleich die unangenehme Anschlussfrage: Warum sollte ausgerechnet Hundekot mit Hightech verfolgt werden, während Zigarettenstummel und anderer Abfall überall herumliegen?Melanie Sander, selbst keine Hundehalterin, hätte ebenfalls nichts gegen DNA. Dann aber, sagt sie sinngemäss, müsste man bei Pferden gleich konsequent sein. Spätestens hier wird aus dem Hundehaufen eine Grundsatzdebatte. Denn auch Monika Manetsch ärgert sich als Hundehalterin «riesig» über die schwarzen Schafe. Eine flächendeckende DNA-Pflicht hält sie dennoch für «sehr überzogen». Roman Brändli würde lieber vorhandene Regeln durchsetzen als neue Technik einführen: «Der Vollzug ist wie bei vielem das Problem.» Manchmal brauche es kein Labor – sondern jemanden, der einem ertappten Hundehalter schlicht einen Kotbeutel in die Hand drückt. Und Necla Bolat stellt die Fragen, die spätestens jede Verwaltung interessieren dürften: Wer speichert die Daten? Wer bezahlt die Analysen? Und wer baut die ganze Infrastruktur auf?
Der Hund ist nicht das
Datenschutzproblem
Genau dort wird es juristisch interessant. Regula Buchmann, Fachperson Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip, kennt sich aus. Zumindest seit unserer Anfrage. Denn «Mit Hunde-Hinterlassenschaften haben wir uns bisher nicht beschäftigt.» Die DNA eines Hundes geniesst keinen Datenschutz wie jene eines Menschen. Doch sobald das genetische Profil mit Name und Adresse des Halters verbunden wird, sind Personendaten im Spiel. Regula Buchmann nahm dazu im Auftrag des kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Stellung. Für eine verpflichtende Datenbank bräuchte es eine gesetzliche Grundlage. Zudem müsste der Eingriff verhältnismässig sein. Und da beginnen die Zweifel. Denn wegen liegen gelassenem Hundekot sämtliche Hunde eines Kantons genetisch zu erfassen, ist rechtlich eine ziemlich grosse Keule für ein vergleichsweise kleines Delikt. Noch schwieriger wäre ein Alleingang einer einzelnen Gemeinde. Selbst wenn eine Gemeinde wie Steckborn ihre Hunde registrieren würde: Was passiert mit einem Hund aus Berlingen, Frauenfeld oder Stuttgart, der beim Sonntagsausflug am See sein Geschäft hinterlässt? Kein Profil. Kein Treffer.
Veterinäramt winkt ab
Beim kantonalen Veterinäramt löst die Idee wenig Begeisterung aus. Amtsleiter Robert Hess hält eine zentrale DNA-Datenbank insbesondere wegen der erheblichen Kosten für klar unverhältnismässig und kaum praktikabel. Für den Vollzug des Hundegesetzes seien ohnehin weitgehend die Gemeinden zuständig. Bevor der Thurgau also Hundespeichel sammelt und Kotproben ins Labor schickt, müssten mildere Varianten ausgeschöpft werden: genügend Robidog-Behälter, Information, Kontrollen und konsequente Bussen. Damit bleibt die Lage vorerst ziemlich analog: Der Hundehaufen liegt da, das Ärgernis auch.
Von Desirée Müller