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Samstag, 13. August 2022
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Fussgängerstreifen. Archiv
Das kantonale Tiefbauamt beabsichtigt den Fussgängerstreifen an der Seestrasse sowie den Fussgängerstreifen an der Frauenfelderstrasse zu verschieben. Zudem werden drei von sieben Parkplätzen vor dem Restaurant Weingarten aufgehoben.
Steckborn Sowohl bei der Seestrasse als auch bei der Frauenfelderstrasse handelt es sich um Kantonsstrassen. Grundeigentümer ist der Staat Thurgau. Die Fussgängerstreifen werden soweit zum Kreisel hin verschoben, dass der Normabstand von fünf Metern erreicht wird. Durch die Verschiebung der Fussgängerstreifen können die Sichtweiten auf den Annäherungsbereich verbessert werden. Durch die Verbesserung der Sichtweite im Annäherungsbereich wird wiederum die Sicherheit der Fussgänger erhöht.
Auf der Parzelle Nr. 333, die im Besitz der Stadt Steckborn ist, befinden sich zurzeit sieben Parkplätze der blauen Zone (vor Restaurant Weingarten). Das kantonale Tiefbauamt informierte die Stadt Steckborn, dass die Parkplätze auf genannter Parzelle seinerzeit ohne Baubewilligung erstellt wurden und den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen und daher aufgehoben werden müssen. Nach einer Begehung vor Ort konnte eine Kompromisslösung gefunden werden, in dem nur drei Parkplätze aufgehoben werden müssen, jedoch mit dem Hinweis, dass dies keiner Bestandesgarantie für die verbleibenden vier Parkplätze gleichkommt. Eine Neubeurteilung durch den Kanton kann zu einem späteren Zeitpunkt dazu führen, dass auch die übrigen Parkplätze aufgehoben werden müssen.
red
Fussgängerstreifen. Archiv
Das kantonale Tiefbauamt beabsichtigt den Fussgängerstreifen an der Seestrasse sowie den Fussgängerstreifen an der Frauenfelderstrasse zu verschieben. Zudem werden drei von sieben Parkplätzen vor dem Restaurant Weingarten aufgehoben.
Steckborn Sowohl bei der Seestrasse als auch bei der Frauenfelderstrasse handelt es sich um Kantonsstrassen. Grundeigentümer ist der Staat Thurgau. Die Fussgängerstreifen werden soweit zum Kreisel hin verschoben, dass der Normabstand von fünf Metern erreicht wird. Durch die Verschiebung der Fussgängerstreifen können die Sichtweiten auf den Annäherungsbereich verbessert werden. Durch die Verbesserung der Sichtweite im Annäherungsbereich wird wiederum die Sicherheit der Fussgänger erhöht.
Auf der Parzelle Nr. 333, die im Besitz der Stadt Steckborn ist, befinden sich zurzeit sieben Parkplätze der blauen Zone (vor Restaurant Weingarten). Das kantonale Tiefbauamt informierte die Stadt Steckborn, dass die Parkplätze auf genannter Parzelle seinerzeit ohne Baubewilligung erstellt wurden und den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen und daher aufgehoben werden müssen. Nach einer Begehung vor Ort konnte eine Kompromisslösung gefunden werden, in dem nur drei Parkplätze aufgehoben werden müssen, jedoch mit dem Hinweis, dass dies keiner Bestandesgarantie für die verbleibenden vier Parkplätze gleichkommt. Eine Neubeurteilung durch den Kanton kann zu einem späteren Zeitpunkt dazu führen, dass auch die übrigen Parkplätze aufgehoben werden müssen.
red
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