Hast Du etwas Spannendes beobachtet?
Sende uns ein Bild oder Video! Bild hochladen
Dienstag, 30. Mai 2023
Sende uns ein Bild oder Video! Bild hochladen
Wir konsumieren täglich Nachrichten, ohne dass wir den Wahrheitsgehalt überprüfen können. Manchmal nehme ich mir die Zeit, um eine Tatsache abzuklären. Neuestes Beispiel: Die Schule Stäfa weist Schulklassen darauf hin, dass ein «Gender-Tag»... weiterlesen
Am 18. Juni stimmt das Thurgauer Volk über das kantonale Energienutzungsgesetz ab. Die SVP Thurgau hat dagegen das Referendum ergriffen. Anlässlich einer Medienkonferenz hat das Nein-Komitee die Argumente gegen diese Vorlage
Frauenfeld Kantonsrat Vico Zahnd, Präsident des Abstimmungskomitees, erläutert, wie diese Gesetzesänderung zustande gekommen ist. Im Jahr 2008 wurde das kantonale Energienutzungsgesetz dahingehend revidiert, dass ein kantonaler Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien geschaffen wurde. Letztmals wurde der Energiefonds 2010 geändert. Anlass zur Diskussion im Grossen Rat gab damals vor allem der von der Volksinitiative vorgeschlagene finanzielle Rahmen von 20 bis 30 Mio. Franken, der insbesondere vom Regierungsrat und von bürgerlicher Seite als zu hoch eingestuft wurde. Die SVP-Fraktion stellte den Antrag, die Energieförderung zwischen 12 und 22 Millionen Franken zu beschränken. Dieser Antrag fand nach intensiver Debatte eine Mehrheit von 107:2 Stimmen.
«Dieser Energie-Kompromiss hat bis heute Bestand und die Limite von 22 Millionen Franken war noch nie auch nur ansatzweise ein Problem», stellte Zahn fest. Jetzt wolle eine Mehrheit im Grossen Rat mit einer parlamentarischen Initiative diese Obergrenze der Fördersumme streichen. Die SVP sei von Anfang an gegen diesen Vorschlag gewesen. Darum sei es nur konsequent, dass die SVP am 11. Januar 2023 das Behörden-Referendum gegen die Vorlage ergriffen habe. «Wir sind nicht gegen erneuerbare Energien oder Klimaschutz», stellte Zahnd klar. «Aber wir möchten eine Förderung mit Augenmass.
An dieser Aufhebung der Obergrenze auf Vorrat stört sich auch Kantonsrätin Eveline Bachmann. Eine Aufhebung der Obergrenze wecke Begehrlichkeiten, die wir dann nicht mehr kontrollieren können. Der Grosse Rat hat nur Einfluss über die Höhe der Einlage. Diese Kontrollmöglichkeit gelte es zu erhalten. Eveline Bachmann: «Ich sage Nein zur Aufhebung der Obergrenze, weil ich keine planlose und von unendlichen Möglichkeiten getriebene Förderung unterstützen will.» Es handele sich schliesslich um Staatsgelder. «Geld, das der Bürger von seinem Einkommen abgeben muss», wie Bachmann verdeutlichte. «Diese Verantwortung muss ich als gewählte Kantonsrätin wahrnehmen und Sorge tragen zu diesem Geld und nicht die Verantwortung der laufenden Ausgaben in unbegrenzter Höhe dem Amt für Energie überlassen. «Ich sage Nein zur Aufhebung der Obergrenze, weil ich keine planlose und von unendlichen Möglichkeiten getriebene Förderung unterstützen will.»
Für den Frauenfelder Kantonsrat Hermann Lei entspricht die Vorlage nicht dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Aus liberaler Sicht müsste grundsätzlich auf Förderbeiträge verzichtet werden. Denn staatliche Fördermittel verzerren den Wettbewerb, indem sie bestimmte Unternehmen oder Branchen bevorzugen oder benachteiligen. Das sei auch hier der Fall. «Sämtliche Massnahmen können auch ohne Förderbeiträge umgesetzt werden», so Hermann Lei. Er ist der Meinung, neue Technologien müssten nach einer gewissen Zeit selbsttragend werden. «Ein Beispiel: E-Autos boomen in der Schweiz auch ohne staatliche Förderung», so Kantonsrat Lei.
Anders als in Deutschland müssen die Käufer auf staatliche Unterstützung verzichten, aber sie profitieren von einer höheren Kaufkraft, einem dichteren Ladenetz und günstigeren Strompreisen. Lei: «Staatliche Förderungen hingegen verlangsamen diesen Effekt. Sie minder die Innovationskraft. Also wird auch das neue Energienutzungsgesetz in den von ihm betroffenen Bereichen passieren. Subventionen stellen eine gefährliche Vermischung von Staat und Markt dar.»
Ins ähnliche Horn blies auch Ruedi Zbinden. Für den SVP-Präsidenten und Kantonsrat ist die Aufhebung der Obergrenze schlicht unnötig. Die 22 Millionen pro Jahr im Topf der Energieförderung wurden noch nie ausgeschöpft, darum sie dies völlig genügend. «Für Wärmepumpen und E-Autos braucht es keine Förderung mehr, da funktioniert der Markt», so Zbinden. Zwar sei die Finanzlage des Kantons Thurgau noch gesund. Der Kanton Thurgau erhalte in nächster Zeit jedoch keine Gelder von der Nationalbank, die Wirtschaftslage sei unsicher und es kämen grosse Investitionen auf den Kanton zu. «Wenn wir nun noch den grenzenlosen Griff in die Staatskasse für Energie machen, müssen aufgrund der Schuldenbremse andere Bereiche sparen. Wer für die Entdeckelung des Energiefonds stimmt, nimmt Einsparungen bei Bildung, Kultur, Gesundheit, Polizei, Landwirtschaft oder öffentlichem Verkehr in Kauf.»
Aus all diesen Gründen empfiehlt das Komitee, am 18. Juni ein klares NEIN zum kantonalen Energienutzungsgesetz.
Von Stefan Böker
Am 18. Juni stimmt das Thurgauer Volk über das kantonale Energienutzungsgesetz ab. Die SVP Thurgau hat dagegen das Referendum ergriffen. Anlässlich einer Medienkonferenz hat das Nein-Komitee die Argumente gegen diese Vorlage
Frauenfeld Kantonsrat Vico Zahnd, Präsident des Abstimmungskomitees, erläutert, wie diese Gesetzesänderung zustande gekommen ist. Im Jahr 2008 wurde das kantonale Energienutzungsgesetz dahingehend revidiert, dass ein kantonaler Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien geschaffen wurde. Letztmals wurde der Energiefonds 2010 geändert. Anlass zur Diskussion im Grossen Rat gab damals vor allem der von der Volksinitiative vorgeschlagene finanzielle Rahmen von 20 bis 30 Mio. Franken, der insbesondere vom Regierungsrat und von bürgerlicher Seite als zu hoch eingestuft wurde. Die SVP-Fraktion stellte den Antrag, die Energieförderung zwischen 12 und 22 Millionen Franken zu beschränken. Dieser Antrag fand nach intensiver Debatte eine Mehrheit von 107:2 Stimmen.
«Dieser Energie-Kompromiss hat bis heute Bestand und die Limite von 22 Millionen Franken war noch nie auch nur ansatzweise ein Problem», stellte Zahn fest. Jetzt wolle eine Mehrheit im Grossen Rat mit einer parlamentarischen Initiative diese Obergrenze der Fördersumme streichen. Die SVP sei von Anfang an gegen diesen Vorschlag gewesen. Darum sei es nur konsequent, dass die SVP am 11. Januar 2023 das Behörden-Referendum gegen die Vorlage ergriffen habe. «Wir sind nicht gegen erneuerbare Energien oder Klimaschutz», stellte Zahnd klar. «Aber wir möchten eine Förderung mit Augenmass.
An dieser Aufhebung der Obergrenze auf Vorrat stört sich auch Kantonsrätin Eveline Bachmann. Eine Aufhebung der Obergrenze wecke Begehrlichkeiten, die wir dann nicht mehr kontrollieren können. Der Grosse Rat hat nur Einfluss über die Höhe der Einlage. Diese Kontrollmöglichkeit gelte es zu erhalten. Eveline Bachmann: «Ich sage Nein zur Aufhebung der Obergrenze, weil ich keine planlose und von unendlichen Möglichkeiten getriebene Förderung unterstützen will.» Es handele sich schliesslich um Staatsgelder. «Geld, das der Bürger von seinem Einkommen abgeben muss», wie Bachmann verdeutlichte. «Diese Verantwortung muss ich als gewählte Kantonsrätin wahrnehmen und Sorge tragen zu diesem Geld und nicht die Verantwortung der laufenden Ausgaben in unbegrenzter Höhe dem Amt für Energie überlassen. «Ich sage Nein zur Aufhebung der Obergrenze, weil ich keine planlose und von unendlichen Möglichkeiten getriebene Förderung unterstützen will.»
Für den Frauenfelder Kantonsrat Hermann Lei entspricht die Vorlage nicht dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Aus liberaler Sicht müsste grundsätzlich auf Förderbeiträge verzichtet werden. Denn staatliche Fördermittel verzerren den Wettbewerb, indem sie bestimmte Unternehmen oder Branchen bevorzugen oder benachteiligen. Das sei auch hier der Fall. «Sämtliche Massnahmen können auch ohne Förderbeiträge umgesetzt werden», so Hermann Lei. Er ist der Meinung, neue Technologien müssten nach einer gewissen Zeit selbsttragend werden. «Ein Beispiel: E-Autos boomen in der Schweiz auch ohne staatliche Förderung», so Kantonsrat Lei.
Anders als in Deutschland müssen die Käufer auf staatliche Unterstützung verzichten, aber sie profitieren von einer höheren Kaufkraft, einem dichteren Ladenetz und günstigeren Strompreisen. Lei: «Staatliche Förderungen hingegen verlangsamen diesen Effekt. Sie minder die Innovationskraft. Also wird auch das neue Energienutzungsgesetz in den von ihm betroffenen Bereichen passieren. Subventionen stellen eine gefährliche Vermischung von Staat und Markt dar.»
Ins ähnliche Horn blies auch Ruedi Zbinden. Für den SVP-Präsidenten und Kantonsrat ist die Aufhebung der Obergrenze schlicht unnötig. Die 22 Millionen pro Jahr im Topf der Energieförderung wurden noch nie ausgeschöpft, darum sie dies völlig genügend. «Für Wärmepumpen und E-Autos braucht es keine Förderung mehr, da funktioniert der Markt», so Zbinden. Zwar sei die Finanzlage des Kantons Thurgau noch gesund. Der Kanton Thurgau erhalte in nächster Zeit jedoch keine Gelder von der Nationalbank, die Wirtschaftslage sei unsicher und es kämen grosse Investitionen auf den Kanton zu. «Wenn wir nun noch den grenzenlosen Griff in die Staatskasse für Energie machen, müssen aufgrund der Schuldenbremse andere Bereiche sparen. Wer für die Entdeckelung des Energiefonds stimmt, nimmt Einsparungen bei Bildung, Kultur, Gesundheit, Polizei, Landwirtschaft oder öffentlichem Verkehr in Kauf.»
Aus all diesen Gründen empfiehlt das Komitee, am 18. Juni ein klares NEIN zum kantonalen Energienutzungsgesetz.
Von Stefan Böker
Lade Fotos..