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Dienstag, 30. Mai 2023
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Wir konsumieren täglich Nachrichten, ohne dass wir den Wahrheitsgehalt überprüfen können. Manchmal nehme ich mir die Zeit, um eine Tatsache abzuklären. Neuestes Beispiel: Die Schule Stäfa weist Schulklassen darauf hin, dass ein «Gender-Tag»... weiterlesen
Die Scheitingerwiese in Steckborn. Google Maps
Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hat die Einsprachen der IG Scheitingen gegen den Gestaltungsplan Scheitingen in Steckborn abgewiesen. Damit hat es den Entscheid des Stadtrates Steckborn, auf der Scheitingerwiese den Bau von sieben wuchtigen Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen, bestätigt.
Steckborn Nicht nur die IG Scheitingen, sondern auch hunderte von Mitbürgern, welche sich für eine ortsbaulich und architektonisch bessere Gestaltung und Überbauung der Scheitingerwiese eingesetzt haben, sind über diesen Entscheid enttäuscht. Umso mehr, weil der Gestaltungsbeirat des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), Sektion Thurgau, in seinem Gutachten zum Schluss gekommen ist, dass sich das umstrittene Bebauungskonzept in keiner Weise in das nähere und weitere Orts- und Landschaftsbild einordnet. Auch die Stiftung Ortsbild Steckborn hat sich gegen das Bebauungskonzept ausgesprochen, weil es auf die gewachsene Bebauungstruktur keine Rücksicht nimmt.
Enttäuscht ist die IG Scheitingen aber vor allem über den Stadtrat Steckborn. Dieser hat sich nie bereit erklärt, im Interesse der Öffentlichkeit und der Steckborner den umstrittenen Gestaltungsplan zu überdenken und grundsätzlich überarbeiten zu lassen. Das wäre bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichtes rechtlich ohne weiteres möglich gewesen. Stattdessen hat der Stadtrat Steckborn in den vergangenen 10 Jahren in verschiedener Zusammensetzung immer ausschliesslich Partei für die Investoren, Bauherrschaft und Landbesitzer ergriffen. Diese Tatsache ist für den ablehnenden Entscheid des Verwaltungsgerichts wohl ausschlaggebend gewesen. Die IG Scheitingen dankt den vielen Steckbornern und Sympathisanten aus der Umgebung, die sich in den vergangenen Jahren ebenfalls für einen quartierverträglichen Gestaltungsplan Scheitingen intensiv eingesetzt haben und die IG Scheitingen finanziell und/oder moralisch unterstützten. Leider war unser Einsatz gegen eine weitere Bausünde in Steckborn erfolglos. Einmal mehr wird mit einer Aneinanderreihung von massigen Wohnblöcken eine grüne Wiese zubetoniert sowie die Landschaft und schöne Aussicht auf Steckborn, ob vom Eichhölzli oder von der Höri her, beeinträchtigt.
wwwwww.scheitingen.ch.scheitingen.ch
pd
Die Scheitingerwiese in Steckborn. Google Maps
Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hat die Einsprachen der IG Scheitingen gegen den Gestaltungsplan Scheitingen in Steckborn abgewiesen. Damit hat es den Entscheid des Stadtrates Steckborn, auf der Scheitingerwiese den Bau von sieben wuchtigen Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen, bestätigt.
Steckborn Nicht nur die IG Scheitingen, sondern auch hunderte von Mitbürgern, welche sich für eine ortsbaulich und architektonisch bessere Gestaltung und Überbauung der Scheitingerwiese eingesetzt haben, sind über diesen Entscheid enttäuscht. Umso mehr, weil der Gestaltungsbeirat des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), Sektion Thurgau, in seinem Gutachten zum Schluss gekommen ist, dass sich das umstrittene Bebauungskonzept in keiner Weise in das nähere und weitere Orts- und Landschaftsbild einordnet. Auch die Stiftung Ortsbild Steckborn hat sich gegen das Bebauungskonzept ausgesprochen, weil es auf die gewachsene Bebauungstruktur keine Rücksicht nimmt.
Enttäuscht ist die IG Scheitingen aber vor allem über den Stadtrat Steckborn. Dieser hat sich nie bereit erklärt, im Interesse der Öffentlichkeit und der Steckborner den umstrittenen Gestaltungsplan zu überdenken und grundsätzlich überarbeiten zu lassen. Das wäre bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichtes rechtlich ohne weiteres möglich gewesen. Stattdessen hat der Stadtrat Steckborn in den vergangenen 10 Jahren in verschiedener Zusammensetzung immer ausschliesslich Partei für die Investoren, Bauherrschaft und Landbesitzer ergriffen. Diese Tatsache ist für den ablehnenden Entscheid des Verwaltungsgerichts wohl ausschlaggebend gewesen. Die IG Scheitingen dankt den vielen Steckbornern und Sympathisanten aus der Umgebung, die sich in den vergangenen Jahren ebenfalls für einen quartierverträglichen Gestaltungsplan Scheitingen intensiv eingesetzt haben und die IG Scheitingen finanziell und/oder moralisch unterstützten. Leider war unser Einsatz gegen eine weitere Bausünde in Steckborn erfolglos. Einmal mehr wird mit einer Aneinanderreihung von massigen Wohnblöcken eine grüne Wiese zubetoniert sowie die Landschaft und schöne Aussicht auf Steckborn, ob vom Eichhölzli oder von der Höri her, beeinträchtigt.
wwwwww.scheitingen.ch.scheitingen.ch
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