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Montag, 1. März 2021
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Der Thurgauer Gewerbeverband fordert in einer aktuellen Mitteilung unter anderem die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht. Pexelx
Der Bundesrat hat seinen Plan zur schrittweisen Öffnung der Wirtschaft vorgestellt und konsultiert nun die Kantone. Der Thurgauer Gewerbeverband beurteilt das Vorgehen als zu zögerlich und ruft den Regierungsrat dazu auf, sich für eine umfassende Öffnung der Schweizer Wirtschaft per 1. März einzusetzen.
Region «Die Öffnung aller Wirtschaftsbereiche auf den 1. März 2021 kann angesichts der epidemiologischen Lage unter Einhaltung von konsequenten Schutzmassnahmen verantwortet werden. Dies schliesst insbesondere auch die Öffnung der Restaurationsbetriebe mindestens für die Terrassen und Aussenbereiche mit ein», erklärt Hansjörg Brunner, Präsident des Thurgauer Gewerbeverbandes. «Veranstaltungen mit einer beschränkten Anzahl Personen müssen ebenfalls wieder möglich sein. Der vorgeschlagene Monatsrhythmus bei den Lockerungen beurteilen wir als zu zaghaft. Wir hätten uns bei den Lockerungsschritten eine höhere Kadenz gewünscht», so Brunner weiter. Um die Ertragsausfälle der vergangenen Wochen im Lockdown wenigstens teilweise kompensieren zu können, sind darüber hinaus temporäre Ausweitungen der Ladenöffnungszeiten und zusätzliche Sonntagsverkäufe zu ermöglichen.
Die verordnete Homeoffice-Pflicht kann ebenfalls per sofort aufgehoben werden, da sie nur marginal die Mobilität einschränkt. Die Betriebe verfügen über strenge Schutzkonzepte mit umfangreichen Hygiene- und Schutzmassnahmen, da sie ein eigenes Interesse an der Aufrechterhaltung von betrieblichen Abläufen und somit der Vermeidung von Ansteckungen haben. Arbeitgebende sind darüber hinaus von Gesetzes wegen verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz zu schützen. Die Unternehmen werden auch weiterhin Homeoffice ermöglichen, wo dies sinnvoll und angebracht ist. Eine staatliche Pflicht ist überflüssig.
Zur Umsetzung der oben aufgeführten Lockerungen sind für den Thurgauer Gewerbeverband flankierende Massnahmen wie die konsequente Einhaltung von Schutzkonzepten, der Ausbau der Testkapazitäten sowie die erneute Intensivierung des Contact Tracing zur Unterbrechung der Ansteckungsketten selbstverständlich. Investitionen in flankierende Massnahmen verursachen gegenüber staatlichen Einschränkungen weitaus weniger Kosten und sind daher zu bevorzugen. Eine rasche und konsequente Intensivierung der Impfkampagne schliesst dies mit ein.
Thurgauer Gewerbeverband
Der Thurgauer Gewerbeverband fordert in einer aktuellen Mitteilung unter anderem die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht. Pexelx
Der Bundesrat hat seinen Plan zur schrittweisen Öffnung der Wirtschaft vorgestellt und konsultiert nun die Kantone. Der Thurgauer Gewerbeverband beurteilt das Vorgehen als zu zögerlich und ruft den Regierungsrat dazu auf, sich für eine umfassende Öffnung der Schweizer Wirtschaft per 1. März einzusetzen.
Region «Die Öffnung aller Wirtschaftsbereiche auf den 1. März 2021 kann angesichts der epidemiologischen Lage unter Einhaltung von konsequenten Schutzmassnahmen verantwortet werden. Dies schliesst insbesondere auch die Öffnung der Restaurationsbetriebe mindestens für die Terrassen und Aussenbereiche mit ein», erklärt Hansjörg Brunner, Präsident des Thurgauer Gewerbeverbandes. «Veranstaltungen mit einer beschränkten Anzahl Personen müssen ebenfalls wieder möglich sein. Der vorgeschlagene Monatsrhythmus bei den Lockerungen beurteilen wir als zu zaghaft. Wir hätten uns bei den Lockerungsschritten eine höhere Kadenz gewünscht», so Brunner weiter. Um die Ertragsausfälle der vergangenen Wochen im Lockdown wenigstens teilweise kompensieren zu können, sind darüber hinaus temporäre Ausweitungen der Ladenöffnungszeiten und zusätzliche Sonntagsverkäufe zu ermöglichen.
Die verordnete Homeoffice-Pflicht kann ebenfalls per sofort aufgehoben werden, da sie nur marginal die Mobilität einschränkt. Die Betriebe verfügen über strenge Schutzkonzepte mit umfangreichen Hygiene- und Schutzmassnahmen, da sie ein eigenes Interesse an der Aufrechterhaltung von betrieblichen Abläufen und somit der Vermeidung von Ansteckungen haben. Arbeitgebende sind darüber hinaus von Gesetzes wegen verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz zu schützen. Die Unternehmen werden auch weiterhin Homeoffice ermöglichen, wo dies sinnvoll und angebracht ist. Eine staatliche Pflicht ist überflüssig.
Zur Umsetzung der oben aufgeführten Lockerungen sind für den Thurgauer Gewerbeverband flankierende Massnahmen wie die konsequente Einhaltung von Schutzkonzepten, der Ausbau der Testkapazitäten sowie die erneute Intensivierung des Contact Tracing zur Unterbrechung der Ansteckungsketten selbstverständlich. Investitionen in flankierende Massnahmen verursachen gegenüber staatlichen Einschränkungen weitaus weniger Kosten und sind daher zu bevorzugen. Eine rasche und konsequente Intensivierung der Impfkampagne schliesst dies mit ein.
Thurgauer Gewerbeverband
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