Die Mitglieder des Initiativkomitees (v.l.): Lukas Hefti, Priska Brenner-Braun, Fabio Bergamin, Mirjam Wanner und Alex Hess. Auf dem Bild fehlen Walter Hofstetter und Stefan Thalmann. Bild: zVg
20.08.2026 13:15
Für mehr Demokratie
Volksinitiative «Mehr Demokratie in der Schulgemeinde» lanciert - vier Stadtparteien involviert
Vier Frauenfelder Parteien schliessen sich für eine kommunale Volksinitiative zusammen mit dem Ziel, die demokratischen Rechte der Stimmbevölkerung zu stärken.
Frauenfeld Zum ersten Mal werde in der Primarschulgemeinde eine Initiative ergriffen, seit dieses Instrument zur Verfügung stehe. «Uns es ist das erste Mal, dass in Frauenfeld die vier Parteien CH, SP, Grüne und GLP für eine Initiative zusammenspannen», erklärte Lukas Hefti (SP) an einer Medienkonferenz. Aktuell bestehe die Primarschulgemeinde Frauenfeld aus 13 Behördenmitgliedern. Eine Schulgemeindeversammlung, im Gegensatz zu den meisten Schulgemeinden im Kanton Thurgau, fehle ebenso wie ein Schulgemeindeparlament. «Es fehlen somit niederschwellige demokratische Rechte und die Transparenz der politischen Meinungsfindung ist gering. Dies möchte die Initiative verbessern», betonte Walter Hofstetter (CH).
Interpellation im 2019
Die Initiative sei nicht alleine durch das Initiativkomitee entstanden. Bereits 2019 habe die FDP durch die damaligen Kantonsräte Jörg Schläpfer und Beat Rüedi eine Interpellation «Volksrechte und Meinungsbildung in Schulgemeinden» lanciert. Die grössten Thurgauer Schulgemeinden seien «unterentwickelt» und es bestehe Nachholbedarf, hiess es damals. 2022 passte das Departement für Erziehung und Kultur das Musterreglement für Schulgemeinden an und empfahl die Einführung eines Antragsrechts für Schulgemeinden und Schulgemeindeversammlung. Mirjam Wanner (CH) betonte, dass die Volksrechte der Primarschulgemeinde Frauenfeld unterdurchschnittlich ausgebaut seien. «Die Initiative will mit Volksinterpellation und -postulat solch fehlende Instrumente einführen. Bisher ist es nicht möglich, von der Behörde eine verbindliche Antwort auf eine Frage oder einen Bericht einzufordern und diesen anschliessend einer öffentlichen Diskussion zu unterziehen.» Man wolle mit diesen niederschwelligen Instrumenten Möglichkeiten bieten, sich besser Gehör zu verschaffen. Zudem sollen die Schulverwaltung und die Schulbehörde verpflichtet werden, auf Fragen verbindlich und zeitgerecht zu antworten. Als weitere Kernpunkte nennt die Initiative «mehr Transparenz und Öffentlichkeit in Schulangelegenheiten schaffen» und «dem Machtgefälle zwischen Schule und Eltern entgegenwirken».
Konkrete Inhalte der Initiative
Die Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde solle um drei neue Artikel ergänzt werden: die Volksinterpellation, das Volkspostulat und der Bereich Information und Konsultation. «Für die Volksinterpellation sind 70 Unterschriften notwendig, für das Volkspostulat 120 Unterschriften. Zudem soll die Schulbehörde aktuell und bürgernah über ihre Tätigkeit und das Schulgeschehen informieren», erklärte Priska Brenner-Braun (Grüne). Als Beispiele für Anliegen einer Volksinterpellationen oder eines Volkspostulats wurden die Schulwegsicherheit, die Nutzung von Handys, Tablets und Computern oder der Umgang mit Kindern mit psychischen Belastungen genannt.
Startschuss für die Initiative sei am Mittwoch letzte Woche mit der Publikation des Initiativtexts im amtlichen Publikationsorgan der Schulgemeinde gewesen. «Jetzt starten wir dann auch mit der Unterschriftensammlung. Innerhalb von drei Monaten, also bis zum 12. November, müssen wir 500 Unterschriften sammeln», erklärte Stefan Thalmann (GLP). So werden am Samstag, 22. August, wie auch am Samstag, 5. September, Vertreterinnen und Vertreter der vier Parteien in der Stadt Unterschriften sammeln. «Ausserdem wird der Unterschriftenbogen an alle Frauenfelder Haushalte verschickt.»
Spätestens am 12. November würden die Unterschriften bei der Schulverwaltung eingereicht. Anschliessend sei die Behörde verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen Beschluss zu fassen. «Erklärt die Behörde die Initiative für gültig, hat sie mehrere Möglichkeiten. Alle führen in jedem Fall zu einer Volksabstimmung», betonte Thalmann. Diese müsse spätestens ein halbes Jahr nach dem Beschluss der Schulbehörde stattfinden.
Von Nico Wrzeszcz