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Samstag, 23. Januar 2021
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Im letzten Jahr zeigte sich ein immer tiefer klaffender Graben zwischen Stadt und Land. Vertreter der Linken und viele Journalisten verspotteten unseren grossartigen Föderalismus und sprachen hochnäsig von «Kantönligeist» und «Flickenteppich». Sie... weiterlesen
Autos, Schiffe, Lastwagen und Flugzeuge müssen in Zukunft CO2-frei werden. Damit das gelingt, braucht es einen Mix aus verschiedenen Antrieben und Treibstoffen. weiterlesen
Eine kleine Vorwarnung. Was Sie jetzt lesen werden, ist eine Lobeshymne. Eine wohlverdiente, wie ich finde. Eigentlich könnte ich diese halbe Seite mit einem einzigen Satz füllen: Mein Herz gehört Rosa Wilder und Manfred Kägi. Das, obwohl sie keine.. weiterlesen
TV: «Der Marsianer» Bei einer Mission zum Mars gerät die Mannschaft des Raumschiffs «Ares III» nach einigen Tagen auf dem Planeten in einen Sandsturm. Im Glauben, ihr Kamerad Mark Watney (Matt Damon) sei darin umgekommen, flüchtet das Team ins... weiterlesen
Lesermeinung aus unserem Erscheinungsgebiet. Archiv
Unsere Meinungsmacher fordern, dass der Rahmenvertrag neu ausgehandelt werden soll. Nachverhandlungen seien insbesondere beim Lohnschutz, dem Subventionswesen und der Unionsbürgerschaft erforderlich. Liest man aber nur schon die Prämabel des Abkommens, kann man nur zu einem Schluss kommen: Auf so ein einseitiges Abkommen darf niemals eintreten werden. Dort steht zwar von Gleichheit der Parteien, anschliessend aber, dass ausschliesslich EU-Recht zur Anwendung kommen soll. Die im Abkommen erwähnten EU-Vorschriften, müssten wir ohne Mitspracherecht übernehmen. Ebenso weitere, noch unbekannte Vorschriften welche die EU jederzeit in neues Recht überführen kann. Die EU will die Einhaltung der EU-Vorschriften in der Schweiz kontrollieren und uns bei nicht- einhalten, mit Ausgleichsmassnahmen sanktionieren. Bei Uneinigkeiten zwischen der EU und der Schweiz, kann zwar ein Schiedsgericht angerufen werden, abschliessend entscheidet aber der Europäische Gerichtshof, nach EU-Recht. (Selbst Interventionen der WTO und OECD, wären ausgeschlossen). Die EU will ausserdem das Freihandelsabkommen, welches die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU seit 1972 regelt, ins Institutionelle Abkommen integrieren und dieses, einer Guillotine Klausel unterstellen. Das InstA kann beidseitig gekündigt werden. Alle relevanten Abkommen treten dann gemäss Vertrag innert sechs Monaten ausser Kraft.. (Die Exekutive und der Souverän der Schweiz, könnten so kurzfristig gar nicht reagieren.) Fazit: Ein solch einseitiger Vertrag ist weder mit unserer Autonomie, Neutralität noch unserer Verfassung, zu vereinbaren. Jeder logisch denkende Mensch würde, selbst im privaten Bereich, auf so einen Untertanenvertrag, nie eingehen. Statt weiter zu verhandeln ist der EU umgehend mitzuteilen, dass wir weiterhin auf den Freihandelsvertrag von 1972 setzen und auf ihr institutionelles Abkommen verzichten.
Willi Schwarz, Felben-Wellhausen
Lesermeinung aus unserem Erscheinungsgebiet. Archiv
Unsere Meinungsmacher fordern, dass der Rahmenvertrag neu ausgehandelt werden soll. Nachverhandlungen seien insbesondere beim Lohnschutz, dem Subventionswesen und der Unionsbürgerschaft erforderlich. Liest man aber nur schon die Prämabel des Abkommens, kann man nur zu einem Schluss kommen: Auf so ein einseitiges Abkommen darf niemals eintreten werden. Dort steht zwar von Gleichheit der Parteien, anschliessend aber, dass ausschliesslich EU-Recht zur Anwendung kommen soll. Die im Abkommen erwähnten EU-Vorschriften, müssten wir ohne Mitspracherecht übernehmen. Ebenso weitere, noch unbekannte Vorschriften welche die EU jederzeit in neues Recht überführen kann. Die EU will die Einhaltung der EU-Vorschriften in der Schweiz kontrollieren und uns bei nicht- einhalten, mit Ausgleichsmassnahmen sanktionieren. Bei Uneinigkeiten zwischen der EU und der Schweiz, kann zwar ein Schiedsgericht angerufen werden, abschliessend entscheidet aber der Europäische Gerichtshof, nach EU-Recht. (Selbst Interventionen der WTO und OECD, wären ausgeschlossen). Die EU will ausserdem das Freihandelsabkommen, welches die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU seit 1972 regelt, ins Institutionelle Abkommen integrieren und dieses, einer Guillotine Klausel unterstellen. Das InstA kann beidseitig gekündigt werden. Alle relevanten Abkommen treten dann gemäss Vertrag innert sechs Monaten ausser Kraft.. (Die Exekutive und der Souverän der Schweiz, könnten so kurzfristig gar nicht reagieren.) Fazit: Ein solch einseitiger Vertrag ist weder mit unserer Autonomie, Neutralität noch unserer Verfassung, zu vereinbaren. Jeder logisch denkende Mensch würde, selbst im privaten Bereich, auf so einen Untertanenvertrag, nie eingehen. Statt weiter zu verhandeln ist der EU umgehend mitzuteilen, dass wir weiterhin auf den Freihandelsvertrag von 1972 setzen und auf ihr institutionelles Abkommen verzichten.
Willi Schwarz, Felben-Wellhausen
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