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Sonntag, 22. Mai 2022
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Unbestritten, die Löhne in den Pflegeberufen sind bescheiden, gemessen an der Verantwortung die es zu tragen gilt. Liegt das daran, dass es traditionell «Frauenberufe» sind ? Bessere Arbeitsbedingungen und Entschädigungen zu fordern ist legitim, ja nötig. Für mich ist die Initiative aber das falsche Instrument, die Bundesverfassung die falsche Abteilung. Das Gesundheitswesen ist Sache der Kantone. Mit dem Gegenvorschlag kann schneller eine Verbesserung der Situation bewirkt werden. Weiterreichende Forderungen dauern auch mit Annahme der Initiative noch Jahre.
Marianna Nyffeler, Kaltenbach
Zitat des Textes auf dem Simmzettel: Wollen Sie die Änderungen zur Bewältigung der Covid-19 Epidemie (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) annehmen? Diese Änderungen wurden bereits bei der Abstimmung vom 19. März 2021 angenommen. Auf dem Stimmzettel wird nicht erwähnt, um was es den Initianten des Nein-Referendums geht: Art. 1a weitreichende Ermächtigung des Bundes Art. 3 Abs.7 lit.a. digitale Überwachung aller Bürger Art. 3a Ungleichbehandlung von Ungeimpften Art. 6a Zertifikatspflicht Dutzende von Juristen und Anwälten empfehlen die Änderung des Covid-19-Gesetzes abzulehnen, weil verfassungswidrig ( www.declaration-juristes.ch/d/ ) Wollen wir leben wie in Australien und neuerdings Österreich, oder lieber so wie in Schweden und der Hälfte der US-Bundesstaaten? Wir haben es am 28. November in der Hand.
Ueli Roost, Frauenfeld
Unter den am 28. November zur Abstimmung gelangenden Vorlagen, besteht unter den Stimmberechtigten am meisten Unsicherheit bei der Justiz-Initiative. Die Befürworter kritisieren die Parteizugehörigkeit von Richtern und die Abgaben an ihre Parteien. Zum ersten: Jedes Richteramt verpflichtet ihre Mitglieder, darüber zu wachen, dass die einmal erlassenen Gesetze bei der Rechtsprechung eingehalten werden. Einen andern Auftrag haben sie nicht. Sollten einige dies aus Gründen der Parteiraison missachten, dann werden sie durch ihre Richterkollegen oder die Anwälte der Beklagten schon korrigiert. Das Gesetz bestimmt, was Sache ist. Zum zweiten: Bei den Abgaben an die Partei handelt es sich um vereinbarte Parteibeiträge, wie sie auch andere Mandatsträger entrichten. Wer das nicht will, muss die staatliche Parteienfinanzierung befürworten. Ohne Parteien ist eine demokratische Staatsform aber nicht realisierbar. Einfluss auf die Rechtsprechung hat die Parteiabgabe sowieso nicht. Die Mandatsträger können mit Recht sogar sagen: Ihr habt meinen Beitrag! Aber bei der Rechtsprechung habt ihr mir nicht dreinzureden! Fazit: Es braucht also kein neues Wahlprozedere. Die Justizinitiative ist abzulehnen. Peter Schmid, Frauenfeld alt Nationalrat
Unbestritten, die Löhne in den Pflegeberufen sind bescheiden, gemessen an der Verantwortung die es zu tragen gilt. Liegt das daran, dass es traditionell «Frauenberufe» sind ? Bessere Arbeitsbedingungen und Entschädigungen zu fordern ist legitim, ja nötig. Für mich ist die Initiative aber das falsche Instrument, die Bundesverfassung die falsche Abteilung. Das Gesundheitswesen ist Sache der Kantone. Mit dem Gegenvorschlag kann schneller eine Verbesserung der Situation bewirkt werden. Weiterreichende Forderungen dauern auch mit Annahme der Initiative noch Jahre.
Marianna Nyffeler, Kaltenbach
Zitat des Textes auf dem Simmzettel: Wollen Sie die Änderungen zur Bewältigung der Covid-19 Epidemie (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) annehmen? Diese Änderungen wurden bereits bei der Abstimmung vom 19. März 2021 angenommen. Auf dem Stimmzettel wird nicht erwähnt, um was es den Initianten des Nein-Referendums geht: Art. 1a weitreichende Ermächtigung des Bundes Art. 3 Abs.7 lit.a. digitale Überwachung aller Bürger Art. 3a Ungleichbehandlung von Ungeimpften Art. 6a Zertifikatspflicht Dutzende von Juristen und Anwälten empfehlen die Änderung des Covid-19-Gesetzes abzulehnen, weil verfassungswidrig ( www.declaration-juristes.ch/d/ ) Wollen wir leben wie in Australien und neuerdings Österreich, oder lieber so wie in Schweden und der Hälfte der US-Bundesstaaten? Wir haben es am 28. November in der Hand.
Ueli Roost, Frauenfeld
Unter den am 28. November zur Abstimmung gelangenden Vorlagen, besteht unter den Stimmberechtigten am meisten Unsicherheit bei der Justiz-Initiative. Die Befürworter kritisieren die Parteizugehörigkeit von Richtern und die Abgaben an ihre Parteien. Zum ersten: Jedes Richteramt verpflichtet ihre Mitglieder, darüber zu wachen, dass die einmal erlassenen Gesetze bei der Rechtsprechung eingehalten werden. Einen andern Auftrag haben sie nicht. Sollten einige dies aus Gründen der Parteiraison missachten, dann werden sie durch ihre Richterkollegen oder die Anwälte der Beklagten schon korrigiert. Das Gesetz bestimmt, was Sache ist. Zum zweiten: Bei den Abgaben an die Partei handelt es sich um vereinbarte Parteibeiträge, wie sie auch andere Mandatsträger entrichten. Wer das nicht will, muss die staatliche Parteienfinanzierung befürworten. Ohne Parteien ist eine demokratische Staatsform aber nicht realisierbar. Einfluss auf die Rechtsprechung hat die Parteiabgabe sowieso nicht. Die Mandatsträger können mit Recht sogar sagen: Ihr habt meinen Beitrag! Aber bei der Rechtsprechung habt ihr mir nicht dreinzureden! Fazit: Es braucht also kein neues Wahlprozedere. Die Justizinitiative ist abzulehnen. Peter Schmid, Frauenfeld alt Nationalrat
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